Tarif

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Zahnstellungskorrekturen mit Invisalign

Ueber unsere Praxis

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Folgenden Artikel haben wir übernommen von der Webseite der SSO ( Schweizerische Zahnärzte Gesellschaft )
Tarife und Transparenz beim Zahnarzt
Seit 1976 besteht ein betriebswirtschaftlich kalkulierter Zahnarzttarif. 1994 ist die letzte Revision in Kraft getreten. Der Tarif wurde berechnet von den Sozialversicherungspartnern (Unfallversicherung SUVA, Invalidenversicherung, Militärversicherung, Krankenkassen) einerseits und der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft anderseits.
Zu diesem Zweck wurden bei den rund 500 Einzelleistungen des Tarifs Zeit- und Häufigkeitsmessungen durchgeführt. Im weiteren wurden die Unkosten einer Zahnarztpraxis erhoben. Diese setzen sich vor allem aus Löhnen des Praxispersonals, Mieten, Material und Kapitalkosten zusammen. Als drittes Element in der Berechnung ist ein Lohn für den Zahnarzt einzusetzen; dieser entspricht demjenigen eines beamteten Zahnarztes, z.B. des Leiters einer mittleren Schulzahnklinik.
400 Franken pro Stunde
Von der gesamten Arbeitszeit der Praxis können rund 70 Prozent verrechnet werden, der Rest entfällt auf (administrative) Arbeiten, die dem Patienten nicht zu belasten sind. Verteilt man Praxisunkosten und Lohn des Zahnarztes auf diese 70 Prozent der Arbeitszeit, so ergibt sich ein Umsatz pro Stunde von rund 400 Franken. Wollte man die seit der letzten Revision aufgelaufene Teuerung berücksichtigen, ergäbe sich ein Ansatz von fast 450 Franken. Diese Berechnungen sind seinerzeit vom Preisüberwacher gutgeheissen worden.
Transparenz der Rechnung
Jeder der über 500 Leistungen des Tarifes ist eine Anzahl Taxpunkte zugeordnet. Diese Taxpunktzahl widerspiegelt in etwa den Zeitaufwand, der für diese Leistung im Durchschnitt benötigt wird. Dadurch, dass die Leistungen einzeln auf der Rechnung aufgeführt werden, kann der Patient genau nachvollziehen, was bei ihm gemacht worden ist.
Um zu einem Frankenbetrag zu kommen, wird die Anzahl Taxpunkte mit einem Taxpunktwert multipliziert. Für die Sozialversicherungen beträgt dieser Taxpunktwert Fr. 3.10; für Privatpatienten kann er variabel sein, und zwar nach unten beliebig, nach oben aber bis höchstens Fr. 4.95. Das System von Taxpunktzahl und Taxpunktwert ist im Bereich der medizinischen Leistungen üblich und für Versicherungsfälle gesetzlich vorgeschrieben.
Wer sich für die Tarifberechnung und für die einzelnen Tarifpositionen interessiert, findet diese im Internet unter www.sso.ch. Den Tarif kann man zum Preis von Fr. 40.– auch bei der SUVA in Luzern bestellen (Kurzfassung gratis beim SSO-Shop, Postfach 3000 Bern 8).
Wie finde ich einen billigen Zahnarzt?
Für weitaus die meisten Patienten stellt sich diese Frage nicht, denn sie haben seit Jahr und Tag «ihren» Hauszahnarzt.
Wer aber den Zahnarzt wechseln will oder wechseln muss, wird sich die Frage nach dem Preis stellen. Auf Kosten der Qualität wird man nicht sparen wollen, denn das kann sehr teuer werden. Also wird man sich auf die Empfehlung von Verwandten oder Bekannten verlassen. Wo das nicht möglich ist, kann man sich in zwei oder drei Praxen Behandlungsvorschläge erstellen lassen. Für ein gegebenes Problem gibt es nämlich meist nicht nur eine Lösung, sondern deren mehrere. Diese Varianten sind für den Preis sehr viel bedeutender als die Unterschiede im Taxpunktwert.
Preisvergleiche mit dem Ausland
In der Schweiz ist (fast) alles teurer als anderswo: das Brot und das Bier, die Mieten, die Handwerker, die Autos – dafür sind aber auch die Löhne höher als anderswo. Teurer sind wohl auch die Zahnärzte, denn sie müssen die hohen Mieten, die teuren Materialien und nicht zuletzt ihr Personal bezahlen – und natürlich möchten sie in etwa gleich viel verdienen wie ähnlich qualifizierte Berufsleute.
Die zahnärztliche Behandlung ist im benachbarten Ausland häufig billiger. Allerdings darf man nicht den Sozialversicherungs-, sondern man muss den Privattarif in Rechnung stellen, was die Preisvorteile schmelzen lässt. Auch sollte man auf den Gesamtaufwand achten: Die Deutschen geben pro Kopf und Jahr gleich viel für den Zahnarzt aus wie die Schweizer (deren Kosten in den letzten Jahren sogar rückläufig sind). Behandlungen in osteuropäischen Ländern sind risikoreich; das Problem liegt unter anderem darin, dass umfangreiche Therapien in kürzester Zeit ausgeführt werden müssen, was einen Erfolg auf längere Zeit ausschliesst, wie auch eine Untersuchung der Universität Bern gezeigt hat.
Fragen und reden!
Zahnärztliche Behandlungen sind komplex und ganz auf den einzelnen Patienten zugeschnitten. Es gibt keine zahnärztliche Leistung «von der Stange». Der Patient hat Anspruch auf eine optimale, auf ihn abgestimmte Behandlung, deren Resultat sich dann auch über lange Zeit bewähren kann.
Das ist auch der Grund dafür, dass man den Preis für eine benötigte Leistung nicht einfach von einer Liste oder einem Wartezimmerplakat ablesen kann. «Hingehen und fragen» heisst die Lösung, wenn man eine zuverlässige Kostenschätzung will – genau so, wie man das bei einem Handwerker auch tun würde. Und wenn etwas nicht klar ist? Dann redet man mit dem Zahnarzt, genau so, wie man das mit dem Arzt, dem Drogisten oder dem Karosseriespengler auch tun würde.
Übrigens...
Wer seine Zähne putzt, braucht selten eine Behandlung. Die Schweizer Zahnmedizin hat die besten Prophylaxeerfolge der ganzen Welt. Warum wohl?
(Juni 2002)
Wie aus dem obigen Artikel hervorgeht, hängen die Preise für eine erbrachte Leistung nicht nur vom sogenannten Taxpunktwert ab. Der Preisüberwacher verlangt aber von den Zahnärzten nur den Taxpunktwert anzugeben. Aus diesem Grund herrscht in der Zahnärzteschaft Skepsis gegenüber den diesbezüglichen Forderungen des Preisüberwachers.
Die Taxpunktwerte die in unserer Praxis angewandt werden liegen zwischen 2.8 und 3.8
Ihr Rechnungsbetrag in Franken = Taxpunktzahl der verrechneten Position x Taxpunktwert
Dabei kann der Zahnarzt die verrechnete Position, die Taxpunktzahl und den Taxpunktwert in einem von der schweizerischen zahnärztlichen Gesellschaft festgelegten Rahmen verändern. Das heisst die alleinige Angabe des Taxpunktwertes sagt nicht viel aus über die Höhe der Rechnung.